Die Frage nach dem Energieausweis
RISKIEREN SIE KEIN BUSSGELD!
KEIN VERKAUF UND KEINE VERMIETUNG OHNE ENERGIEAUSWEIS!
Verbrauchsbasierter Energieausweis
Fehlende Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen können ab Mai 2015 mit einem Bußgeld geahndet werden. Verbrauchsbasierter Energieausweis oder bedarfsbasierter Energieausweis?
Der verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude kann ausgestellt werden für:
Bedarfsorientierte Energieausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis kann für jedes Haus ausgestellt werden und muss erstellt werden, wenn keine der genannten Bedingungen erfüllt wird oder keine/nicht ausreichende Verbrauchswerte vorliegen.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen übernehmen wir die Erstellung des Energieausweises und die Kosten für die Erstellung!
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf (02226) 88 399-81