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Erläuterung Ablauf Gebotsverfahren

Warum Gebotsverfahren und wie funktioniert es?

Eine Immobilie ist in den meisten Fällen der wertvollste materielle Besitz eines Verkäufers und so ist es nur legitim, dass ein Verkäufer den bestmöglichen Preis bei einem Immobilienverkauf erzielen möchte. Bei einer klassischen Vermarktung wird ein fester Preis am Markt veröffentlicht. Die Immobilienangebote sind knapp und die Preise sind gestiegen. Immer öfter kommt es vor, dass Kaufinteressenten die eine Immobilie erwerben möchten sogar Preisangebote abgeben, die über dem Angebotspreis liegen. Andere Interessenten sind dann schnell verärgert, da sich dann ein Gebotsverfahren entwickelt, ohne dass dies so im Angebot beschrieben war. Verständlich!

Um das Angebot hinsichtlich des Preises für alle Interessenten vollkommen transparent zu gestalten, haben wir ein Gebotsverfahren nach eigenem Reglement konzipiert, welches wir Ihnen nachstehend erläutern möchten. Der ausgeschriebene Preis stellt dabei den Mindestpreis dar, den der Verkäufer, insofern es keine höheren Gebote gibt, auch bereit ist zu akzeptieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass Gebote nur Gültigkeit haben wenn bei Gebotsabgabe zeitgleich die geforderten Finanzierungsbestätigungen vorgelegt werden. Hierbei gelten ausschliesslich Finanzierungsbestätigungen der finanzierenden Banken und nicht von Finanzierungsvermittlern.

Das Gebotsverfahren ist eine Vermarktungsform auf Grund der aktuellen Marktlage hinsichtlich Angebot und Nachfrage und hat nichts mit einer Versteigerung im klassischen Sinne zu tun. Die Entscheidung, welcher Interessent zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Preis den Zuschlag erhält, obliegt dem Verkäufer der Immobilie. In den meisten Fällen erhält der Interessent den Zuschlag, der den höchsten Preis geboten hat und die Finanzierung ohne irgendwelche Vorbehalte nachgewiesen hat. Eine rechtliche Verbindlichkeit das ein Verkäufer ein Angebot annehmen muss besteht jedoch nicht.

Natürlich haben Sie ganz regulär die Möglichkeit die Immobilie im Rahmen einer Einzelbesichtigung in Ruhe zu besichtigen. Bei der Besichtigung werden Ihnen unsere Mitarbeiter gerne alle Fragen zur der Immobilie und rund um das Gebotsverfahren beantworten. Insofern Sie am Ende der Besichtigung ein weiteres Interesse bekunden, erhalten Sie von uns ein Formular zwecks Abgabe eines Gebotes, dass Sie uns dann per E-Mail oder Post innerhalb einer zeitlichen Frist zukommen lassen können. Eine Zweitbesichtigung während des laufenden Vermarktungsprozesses ist selbstverständlich auch möglich.

Die Gebotsabgabe – nun wird es spannend! Nachdem Sie das vorgenannte Formular ausgefüllt bei uns eingereicht haben und eine gewisse Frist verstrichen ist, werden alle Angebote von uns ausgewertet und mit dem Verkäufer besprochen. Entgegen einer klassischen Versteigerung gibt es keine endlosen Gebotsrunden die für die Interessenten in der Regel nur nervenaufreibend und stressig sind. Nachdem die Angebote ausgewertet sind, teilen wir allen Interessenten die ein gültiges Angebot abgegeben haben das erste Höchstgebot mit. Jeder Interessent hat dann noch einmal die Möglichkeit im Rahmen einer zweiten zeitlichen Frist sein Angebot nachzubessern. Das Gebot der zweiten Bietrunde ist dann das entscheidende Gebot und entscheidet in der Regel darüber wer den Zuschlag erhält. Der Höchstbietende hat dann 2 Wochen Zeit uns eine vorbehaltlose Finanzierungsbestätigung seiner finanzierenden Bank vorzulegen. Sollte die Kaufsumme vollständig oder teilweise durch Eigenkapital beglichen werden, benötigen wir ebenfalls einen Nachweis. Sollte uns der Höchstbietende nicht binnen 14 Tagen eine Finanzierungsbestätigung ohne Vorbehalte vorlegen können, wird der Bieter angesprochen der das zweithöchste Gebot abgegeben hat insofern der Verkäufer dies akzeptiert.

Voraussetzung für die Abgabe eines Gebotes! Natürlich müssen wir den Verkäufer bestmöglich absichern und sicherstellen, dass Bieter grundsätzlich in der Lage sind die Immobilie zu finanzieren. Da Banken in dem kurzen Zeitraum zwischen Besichtigung und erster Gebotsabgabe in der Regel nicht in der Lage sind eine Finanzierung vollständig zu prüfen, erwarten wir in der ersten Gebotsrunde lediglich einen aktuellen Finanzierungspass bzw. ein Finanzierungszertifikat (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate) von Ihnen, den Sie zusammen mit dem Gebotsformular bei uns einreichen. Bitte beachten Sie dass eine Gebotsabgabe ohne Finanzierungspass bzw. Finanzierungszertifikat keine Gültigkeit hat und bei dem weiteren Vermarktungsprozess nicht berücksichtigt wird. Zur Erläuterung: Einen Finanzierungspass oder Finanzierungszertifikat ist eine Bescheinigung welche von einer von Ihnen gewählten Bank nach Prüfung Ihrer finanziellen Möglichkeiten ausgestellt wird, jedoch nicht auf eine spezielle Immobilie bezogen ist. Diese Bestätigung stellt lediglich eine Indikation dar und ist keine Finanzierungsbestätigung. Bitte beachten Sie das wir nur Bescheinigungen von Banken akzeptieren und nicht von Finanzierungsvermittlern. Ihr Finanzierungsvermittler stellt Ihnen sicherlich gerne einen Finanzierungspass bzw. Finanzierungszertifikat einer kooperierenden Bank zur Verfügung. Sie haben noch keinen Kontakt zu einer Hypothekenbank oder zu einem Finanzierungsvermittler? Sprechen Sie uns gerne an. Wir arbeiten mit lokalen Banken und Vermittlern zusammen und stehen Ihnen diesbezüglich gerne beratend zur Seite.

Sie haben den Zuschlag nach der 2. Gebotsrunde erhalten! Und nun? Erst einmal – HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Um den notariellen Kaufvertrag vorbereiten zu können, benötigen wir von Ihnen binnen 2 Wochen eine Finanzierungsbestätigung ohne Vorbehalte. Wir empfehlen Ihnen sich umgehend mit der finanzierenden Bank in Verbindung zu setzen und auf die Dringlichkeit der Bescheinigung hinzuweisen. Alle relevanten Objektunterlagen stellen wir Ihnen sowie Ihrer Bank natürlich digital zur Verfügung.

  • 1. BESICHTIGUNG IM EINZELTERMIN

    Sie können sich die Immobilie in Ruhe ansehen und erhalten bei weiterem Interesse ein Formular zur Gebotsabgabe.

  • 3. EINMALIGE INFORMATION ÜBER GEBOTSHÖHE

    Nachdem die ersten Angebote eingegangen sind, werden diese von uns mit den Verkäufern besprochen und wir teilen Ihnen einmalig das Höchstgebot mit.

  • 5. WIR INFORMIEREN DEN HÖCHSTBIETENDEN

    Nachdem in der zweiten Gebotsrunde alle Gebote ausgewertet wurden, informieren wir die Verkäufer sowie den Höchstbietenden der dann in der Regel den Zuschlag erhält. Der Höchstbietende muss uns dann binnen 14 Tagen eine vorbehaltlose Finanzierungsbestätigung und/oder einen Eigenkapitalnachweis vorlegen. Kann der Höchstbietende die Bestätigung binnen der 14 Tage nicht vorlegen, nehmen wir Kontakt mit dem Bieter des zweithöchsten Gebotes auf insofern der Verkäufer damit einverstanden ist.

  • 2. ERSTE GEBOTSABGABE

    Bitte geben Sie nur ein Gebot ab bei konkretem Ankaufinteresse. Hinweis: Ihr Gebot ist nur gültig in Verbindung mit einem Finanzierungspass bzw. Finanzierungszertifikat

  • 4. ABGABE ZWEITES UND LETZES GEBOT

    Nachdem wir den Bietern der ersten Gebotsrunde das Höchstgebot mitgeteilt haben, werden wir Ihnen eine terminliche Deadline zur Abgabe des zweiten Gebotes mitteilen. Sie haben dann die Möglichkeit Ihr Gebot einmalig nachzubessern. Das dann abgegebene Höchstgebot ist in der Regel entscheidend für die Vermarktung.

  • 6. INFORMATION UNTERLEGENER BIETER

    Selbstverständlich informieren wir auch alle Bieter die dieses Mal leider kein Glück mit ihrem Gebot hatten. Leider kann eine Immobilie immer nur einmal verkauft werden. Vielleicht klappt es beim nächsten Mal.

Ausgezeichnet als bester Immobilienmakler

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Sie tragen sich mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu veräußern? Die professionelle Vermittlung von Immobilien erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz in der Immobilienwirtschaft. Gerne ermitteln wir für Sie den Marktwert Ihrer Immobilie und stellen Ihnen unverbindlich unser umfangreiches Vermarktungskonzept vor. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

TERMINVEREINBARUNG (02226) 88 399-81
(Beratungstermine sind auch abends und am Wochenende möglich!)

THORSTEN GÜTELHÖFER – Zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung (DEKRA) und Sachverständiger des DGSV Deutscher Gutachter & Sachverständigen Verband e.V.

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