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Selbstauskunft

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  • Informationen zur Wohnungsbewerbung

  • Vielen Dank für Ihr Interesse an der von uns angebotenen Mietwohnung. Um den Bewerbungsprozess für Sie so einfach wie möglich zu machen, haben wir für Sie diese Checkliste zusammengestellt. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  • Wir benötigen diese Selbstauskunft erst nachdem Sie die Wohnung persönlich besichtigt und Interesse an der Anmietung der Wohnung haben. Schicken Sie uns den jeweiligen Teil der Selbstauskunft erst zu, wenn dieser vollständig ist, d. h. wenn Sie auch die Anlagen vollständig mit einreichen können und alle Vertragspartner die Selbstauskunft unterzeichnet haben.

  • Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und ausschließlich für diese eine Wohnung verwendet. Sollten Sie sich für mehrere von uns angebotenen Wohnungen interessieren benötigen wir für jede Wohnung eine separate Bewerbung. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlprozesses unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vernichtet.

  • Je eher Sie uns Ihre Unterlagen vollständig zusenden, desto schneller kann, nach unserer Zusage, durch uns die Mietvertragserstellung erfolgen.

    Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

  • Selbstauskunft Teil 1 (nach der Besichtigung)


  • Mir/Uns ist bekannt, dass die Selbstauskunft von uns nicht verlangt werden kann, jedoch der Vermieter seine Entscheidung für eine eventuelle Vermietung auf die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben aus dieser Auskunft stützt und diese zur Vorbedingung macht. Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile(n) ich/wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des o.g. Mietobjekts (Bitte beachten Sie: Zum Besichtigungstermin ist nur die Angabe von Namen und Anschrift erforderlich):


  • Mietinteressent/in
  • 2. Mietinteressent/in
  • Hinweis: Sie können den Teil 2 auch noch später ausfüllen.

  • Selbstauskunft Teil 2 (nur ausfüllen wenn Sie die Immobilie anmieten möchten!)

  • Vielen Dank für Ihr Interesse an einer unserer Mietwohnungen. Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen im zweiten Schritt, wenn wir Ihnen die Wohnung zugesagt haben. Je früher wir die Unterlagen erhalten, desto schneller können wir Ihnen den Mietvertrag zur Verfügung stellen. Angaben zur Wohnung die angemietet werden soll:
  • Hidden

  • Vertragspartner/in 1
  • Vertragspartner/in 2

  • SCHUFA-Hinweis zu Mietanträgen
  • Gütelhöfer Immobilien GmbH & Co. KG, Martinstraße 30, 53359 Rheinbach übermittelt zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung dieses Mietverhältnisses sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

    Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Gütelhöfer Immobilien GmbH & Co. KG, Martinstraße 30, 53359 Rheinbach oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

    Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter www. schufa.de/datenschutz eingesehen werden.“

    Zur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Informationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, bewahrt der Vermieter dieses Dokument für den Fall, dass eine Anfrage bei der SCHUFA erfolgt, für einen Zeitraum 12 Monaten auf. Im Falle des Vertragsschlusses wird dieses Dokument mit zu den Vertragsunterlagen genommen und unterliegt sodann den entsprechenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.


  • Folgende Anlagen müssen noch angefügt werden:
  • Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 7 MB.
    Als Nachweis über das von Ihnen angegebene Einkommen dienen bei Angestellten die Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen, wenn nicht möglich Bestätigung über das Nettoeinkommen durch den Arbeitgeber. bei Rentnern der aktuelle Rentenbescheid; bei Selbstständigen eine formelle schriftliche Bestätigung des Nettohaushaltseinkommens durch Ihren Steuerberater. Für öffentliche oder privatrechtliche Unterhaltszahlungen sind ebenfalls Nachweise zu erbringen. (Nicht erforderliche Angaben sind zu schwärzen).

  • Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 7 MB.
    Beigefügter SCHUFA-Hinweis unterzeichnet.

  • Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 7 MB.
    Zur Identifizierung der Mietinteressenten (alternativ können Sie die Unterlagen in unserem Büro abgeben, dann wir die Kopie nicht benötigt).

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