Wie wird der Verkehrswert ermittelt?
Verkehrswertermittlung
VERKEHRSWERTERMITTLUNG MIT SACHVERSTAND UND KOMPETENZ
Als Sachverständige für die Immobilienbewertung haben wir uns auf die Wertermittlung von Wohnimmobilien spezialisiert. Es gibt viele Situationen im Leben eines Menschen die es erforderlich machen den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Die Wertermittlung der zu bewertenden Immobilie erfolgt nach den üblichen Bewertungsverfahren gemäß ImmoWertV und §194 BauGB. Das Ergebnis der Wertermittlung erläutern wir Ihnen detalliert in einem persönlichen Gespräch so dass Sie auch als Laie alle einzelnen Schritte nachvollziehen können.
“Ich möchte meine Immobilie verkaufen! Welchen Preis kann ich maximal erzielen?”
Dies ist eine legitime und die meist gestellte Frage von Immobilienverkäufern. Viele Immobilienverkäufer haben eine “preisliche Vorstellung”, wissen jedoch nicht ob dieser Preis marktgerecht ist. Eine fundierte Wertermittlung bildet den Markt ab und zeigt Ihnen einen realistischen Marktpreis auf.
Den maximal möglichen Preis (der natürlich über dem ermittelten Verkehrswert liegen kann) erreicht der Verkäufer in der Regel mit Hilfe der richtigen Marketingmaßnahmen eines Immobilienprofis.
Gerne beraten wir Sie im Falle einer geplanten Vermarktung Ihrer Immobilie.
Gründe für die Immobilien Verkehrswertermittlung:
1 | Verkauf einer Immobilie – Was ist meine Immobilie wert und wie sollte der Angebotspreis gestaltet werden? |
2 | Kauf einer Immobilie – Ist meine Wunschimmobilie den Kaufpreis wert? |
3 | Beleihung einer Immobilie – Taxierung für die finanzierende Bank! |
4 | Eheauseinandersetzung – unparteiische Verkehrswertermittlung |
5 | Erbengemeinschaften – Verkehrswertermittlung für die Verteilung von Immobilienvermögen |
“Ich möchte nur den Wert meiner Immobilie in Erfahrung bringen und benötige kein aufwendiges und kostspieliges Gutachten! Welche Möglichkeiten gibt es in dem Fall?”
Dies ist eine der häufigsten Fragen an uns insbesondere wenn Kauf oder Verkauf einer Immobilie geplant wird. Ein aufwendiges Gutachten liegt je nach Aufwand schnell zwischen 1.800,- und 2.500,- Euro. Für Käufer oder Verkäufer einer Immobilie die kein vollwertiges Gutachten benötigen, bieten wir als kostengünstige Alternative eine gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten) für einen Sonderpreis von nur 499,- Euro (inkl. 19% MwSt.) an. Für Immobilienverkäufer die uns unmittelbar nach Erstellung der gutachterlichen Stellungnahme mit der Vermarktung der Immobilie beauftragen, ist die Wertermittlung kostenfrei!
Sollten Sie sich erst später dazu entscheiden Ihre Immobilie zu vermarkten und uns dann mit der Vermittlung beauftragen, wird Ihnen das Honorar für die gutachterliche Stellungnahme wieder gut geschrieben. Die gutachterliche Stellungnahme und der damit verbundene Sonderpreis von 499,- Euro gilt ausschließlich für Wohnimmobilien bis maximal zwei Wohneinheiten ohne Rechte oder Dienstbarkeiten.
Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter der Rufnummer (02226) 88 399-81 zur Verfügung.
Alternativ steht Ihnen das nachstehende Online-Kontaktformular zur Verfügung.