Büro Rheinbach

(02226) 88 399-81

Büro Bornheim

(02222) 828 92-90
Gütelhöfer Immobilien
  • Startseite
  • Immobilien
    • Alle Immobilienangebote
    • Mieten
    • Kaufen
    • Gebotsverfahren
    • Neubau
    • Suchauftrag
    • Finanzierung
    • Immobilienradar
    • Expertenmagazin
    • Immobiliennews
  • Madeira
  • Verkaufen
    • Immobilie verkaufen
    • Leistungen
    • Kostenfreie Wertermittlung
    • Referenzobjekte
    • Lebenskreuzungen
    • Kundenstimmen
    • Energieausweis
    • Bauträgerservice
    • Finanzierungsberatung
    • Notverkauf der Immobilie
    • Zinsentwicklung
  • Vermieten
    • Für Vermieter
    • Leistungen
    • Referenzobjekte
  • Bewertung
    • Wertermittlung online
  • Marktberichte
    • Alfter
    • Bad-Münstereifel
    • Bonn
    • Bornheim
    • Euskirchen
    • Meckenheim
    • Rheinbach
    • Swisttal
    • Wachtberg
    • Weilerswist
  • Service
    • Kontakt
    • Umwelt
    • Expertenmagazin online
    • Virtuell entdecken
      • Bornheim
      • Rheinbach
    • Immobiliennews
    • Marktgebiete
      • Immobilienmakler-Alfter
      • Immobilienmakler-Bad Münstereifel
      • Immobilienmakler-Bonn
      • Immobilienmakler-Bornheim
      • Immobilienmakler-Euskirchen
      • Immobilienmakler-Meckenheim
      • Immobilienmakler-Rheinbach
      • Immobilienmakler-Swisttal
      • Immobilienmakler-Wachtberg
      • Immobilienmakler-Weilerswist
    • Ratgeber
  • Unternehmen
    • Team
    • Unsere Immobilienshops
    • Unsere Marktgebiete
    • Kundenstimmen
    • Pressemeldungen
    • Stellenangebote
    • Impressum
    • Widerruf
    • Datenschutz
  • Mein Konto
  • Menü Menü
Kontakt

Wir sind persönlich für Sie da!

Gütelhöfer Immobilien Rheinbach

Immobilienshop Rheinbach
Martinstraße 30
53359 Rheinbach

(02226) 88 399-81
E-Mail senden
Gütelhöfer Immobilien Bornheim

Immobilienshop Bornheim
Königsstraße 56
53332 Bornheim

(02222) 82 892-90
E-Mail senden
Rückruf

Dürfen wir Sie zurückrufen?

    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Was tun mit dem Erbe?

Jedes Jahr werden in Deutschland große Vermögen vererbt – größtenteils Immobilien. Fast alle Erben stehen vor der Frage: „Was soll mit dem Haus geschehen, mit dem ich so viele Erinnerungen verbinde?“ Besonders wenn die Erben sich nicht einig sind, ist die Antwort auf diese Frage nicht so einfach.

Die meisten Erben wünschen sich für eine Immobilie eine schnelle Lösung. Fast zwangsläufig wird aus den Erben einer Immobilie eine Erbengemeinschaft. Und da alle Erben der Erbengemeinschaft die gleichen Rechteund Pflichten haben, verursacht eine Immobilie erst einmal für alle Erben Kosten – Versicherungen, Steuern, Hypothek, Betriebskosten usw. Könnte einer der Erben für seinen Anteil nicht aufkommen, müsste die anderen fürihn bezahlen, denn sie haften dafür.

Anders als Geld oder Aktien lassen sich Immobilien nicht einfach aufteilen. Wenn das Erbe nicht schon im Vorfeld im Testament festgelegt wurde, müssen sich die Erben einigen. Denn eine Entscheidung können nur alle Erben gemeinsam treffen. Wenn die Immobilie verkauft und somit in leicht teilbares Geld umgewandelt wird, ist die Sache einfach. Oft fällt es Erben aber schwer, sich von dem Objekt zu trennen, indem sie ihre Kindheit verbracht haben. Dann bleibt die Frage, ob es vermietet werden soll oder ob einer der Erben in das ehemalige Zuhause zieht. Wenn sich die Erben darauf einigen, das Haus zu vermieten, so müssten sie es gemeinsam verwalten. In der Regel ist es in einem solchen Fall ratsam, einen externen Verwalter zu beauftragen, den die Erben bezahlen.

Die Erbengemeinschaft kann zwar einen Miterben mit der Verwaltung beauftragen, allerdings kann der Miterbe keine Vergütung für seine Tätigkeit verlangen. In einem solchen Fall sollte deshalb eine schriftliche Vergütungsregelung getroffen werden, damit der Miterbe für seine Arbeit bezahlt wird. Sollte einer der Erben das Haus bewohnen wollen, müsste er die anderen Erben entsprechend ihren Anteilen auszahlen.

Erbe_Gütelhöfer

Egal, ob die Immobilie verkauft, vermietet oder bewohnt werden soll, in jedem Fall ist es sinnvoll, herauszufinden, wie viel sie wert ist. Makler können den Verkehrswert von Immobilien ermitteln, der ausreicht, um das Haus zu verkaufen. Sachverständige dagegen können ein Wertgutachten erstellen, das zwar etwas aufwendiger ist, dafür aber vor Gericht Bestand hat, falls die Erben sich nicht einigen können.

Wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einigen kann, weil sie sich zum Beispiel zerstritten hat, droht eine Teilungsversteigerung. Diese kann jeder Erbe beim Gericht beantragen. Denn rechtlich gesehen hat das Interesse jedes Miterben an einer sofortigen Verwertung, also dem Verkauf der Immobilie, Vorrang vor den Interessen der übrigen Miterben. Das Gericht würde danach ein Mindestgebot festlegen, dass aber deutlich unter dem Betrag liegen kann, den sich die Erben vorgestellt haben. Der Erlös des Objekts könnte also viel geringer sein, als das es wert ist. Das Ergebnis einer solchen Versteigerung ist immer ein Risiko, weil es unkalkulierbar ist. Eine Teilungsversteigerung sollte nach Möglichkeit immer vermieden werden.

WANN SICH DAS VERSCHENKEN LOHNT

Wenn eine Immobilie vererbt wird, bittet der Fiskus zur Kasse. Günstiger kann es sein, das Haus vor dem Erbfall zu übertragen, also zu schenken. Aber nicht jeder spart dabei gleich viel. Deshalb sollten Eigentümer wissen, wann und wie sich Schenken lohnt.

Knapp 109 Milliarden Euro haben die Deutschen 2016 geerbt und geschenkt bekommen. Rund ein Drittel davon war steuerpflichtig und bescherte dem Staat Steuereinnahmen in Höhe von fast 7 Milliarden Euro – das teilte da Statistische Bundesamt mit. Laut Schätzungen soll vererbtes und verschenktes Vermögen bis 2020 auf 330 Milliarden Euro steigen. Fast Dreiviertel davon sind Immobilien. Hannelore B. ist 81. Auch für sie stellt sich die Frage, was aus ihrem Häuschen werden soll. Denn das Wohnen in den eigenen vier Wänden fällt ihr immer schwerer.

Die Treppen zu erklimmen und das ganze Haus sauber zu halten wird für sie immer anstrengender. Sie überlegt in eine Einrichtung für betreutes Wohnen zu ziehen. Doch was macht sie dann mit dem Haus? Eigentlich ist sie immer davon ausgegangen, dass ihr Sohn Thomas das Haus erben wird. Aber was wird nun damit? Eine Freundin gibt ihr den Tipp, sie kann es schon auf ihren Sohn übertragen, es ihm also schenken. Sie hat gehört, dass Erben so vielleicht Steuern sparen können. Hannelore soll sich aber nochmal von einem Fachmann beraten lassen. Sie fand die Idee nicht schlecht und besprach sie mit ihrem Sohn Thomas.

Dieser suchte daraufhin einen Notar, um zu besprechen, ob eine Schenkung möglich ist. Beim Notar wurden Hannelore und Thomas darüber aufgeklärt unter welchen Bedingungen eine Schenkung erfolgen kann. Der Notar erklärte ihnen, dass keine Steuern anfallen, wenn der Wert des Hauses einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Jetzt müssen Hannelore und Thomas nur noch wissen, wie viel das Haus wert ist. Doch wer bestimmt das überhaupt?

Der Notar erklärte ihnen dass für die Ermittlung des Immobilienwertes das örtliche Finanzamt zuständig ist. Allerdings berücksichtigt das am Haus keine individuellen Besonderheiten wie eine am Haus vorbeilaufende Autobahn oder einen feuchten Keller. Er meinte, dass unter Umständen der Wert höher geschätzt werden könnte, als er real am Markt ist. Somit könnter der steuerfreie Betrag überstiegen werden und Steuern anfallen. Daher empfahl er beiden einen Immobilienexperten, wie einen Makler zu beauftragen, der die Immobilie bewertet. Dieser bezieht bei der Bewertung auch solche Details mit ein. Thomas hat sich danach im Internetschlau gemacht und einen vertrauensvollen Makler gefunden. Diesen hat er mit einer Immobilienbewertung beauftragt. Durchsein Expertenwissen, die Kenntnis der aktuellen Situation am Immobilienmarkt, seiner Erfahrung und unter Berücksichtigung lokaler Marktfaktoren hat dieser den Wert des Hauses ermittelt. Dies ergab, dass Hannelore das Haus steuerfrei an Thomas verschenken kann. Beide sind glücklich, dass für die Zukunft des Hauses gesorgt werden konnte.

Thorsten Gütelhofer
Sie haben Fragen und wünschen eine Beratung?

Wir verstehen uns als Immobiliendienstleistungsunternehmen und beraten Sie gerne. Die Erstberatung ist bei uns Chefsache und unverbindlich.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!
Immobilienshop Rheinbach (02226) 88 399-81
Immobilienshop Bornheim (02222) 82 892-90

Alternativ nutzen Sie bitte einfach das nachstehende Kontaktformular und wir melden uns gerne schnellstmöglich bei Ihnen.


THORSTEN GÜTELHÖFER

Geschäftführer

Immobilienshop Rheinbach

Gütelhöfer Immobilien in Rheinbach

Martinstraße 30, 53359 Rheinbach

(02226) 88 399-81
rheinbach@guetelhoefer.com

  • Facebook
  • Instagram
  • Youtube
  • Kontakt

Immobilienshop Bornheim

Gütelhöfer Immobilien in Bornheim

Königstraße 56, 53332 Bornheim

(02222) 82 892-90
bornheim@guetelhoefer.com

© 2019 - Gütelhöfer Immobilien GmbH & Co. KG
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Widerruf
  • Cookie-Einstellung
Wie will ich im Alter wohnen?Wohnen im AlterTeambild Gütelhöfer ImmobilienImmobilienberater/Immobilienmakler (m/w/d)
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies zum Einwandfreien Betrieb und zur Verbesserung Ihres Nutzungserlebnisses. Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie dem Setzen von Cookies, sowie unserer Datenschutzerklärung zu.

OKEinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Warum wir Cookies verwenden

Beim Nutzen dieser Webseite setzen wir Cookies auf Ihrem Gerät. Wir verwenden diese Cookies, damit wir erfahren, wann Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren und um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern.

Klicken Sie auf die verschiedenen Rubriken, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies die Funktionen auf unserer Webseite einschränkt und die von uns angebotenen Funktionen beeinträchtigt werden.

Grundlegende Webseiten-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die über unsere Webseite verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und die Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Webseite unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Webseite zu beeinträchtigen. Sie können diese blockieren oder löschen, in dem Sie die Einstellungen Ihres Browsers ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Auch können wir, mithilfe der Analysen aus diesem Cookie, Anwendungen für Sie anpassen, um Ihre Erfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Sonstige externe Dienstleistungen

Wir nutzen verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter, um Ihnen einige der Funktionen auf unserer Webseite zur Verfügung zu stellen. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten, bspw. Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese Dienste hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einbindung:

Google Map Einbindung:

Vimeo and YouTube Einbindung:

Immonewsfeed:

OnlineFlip-Funktion:

Datenschutz-Bestimmungen

Mehr über die Cookies und den Datenschutz auf unserer Seite finden Sie auf unserer Datenschutz-Seite.

Datenschutzhinweise
Nur notwendige Cookies akzeptierenAlle Cookies akzeptieren